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   BGH, 07.04.2011 - V ZR 201/10   

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https://dejure.org/2011,11066
BGH, 07.04.2011 - V ZR 201/10 (https://dejure.org/2011,11066)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - V ZR 201/10 (https://dejure.org/2011,11066)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - V ZR 201/10 (https://dejure.org/2011,11066)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    DieVerpflichtung eines Dienstbarkeitsberechtigten zur Zahlung eines Entgelts kann nicht Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 894; BGB § 1018; BGB § 1019 S. 1
    Verpflichtung eines Dienstbarkeitsberechtigten zur Zahlung eines Entgelts als Inhalt einer Grunddienstbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Lebensversicherung - Kündigung bringt mehr Geld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1984 - V ZR 177/82

    Behauptungs- und Beweislast bei Streit über ein Leitungsrecht

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - V ZR 201/10
    Nicht der Berechtigte, sondern der Eigentümer des dienenden Grundstücks, der die Berichtigung des Grundbuchs nach § 894 BGB durch Löschung einer Dienstbarkeit wegen anfänglichen Nichtbestehens oder späteren Wegfalls des Vorteils für das herrschende Grundstück nach § 1019 Satz 1 BGB verlangt, hat die Voraussetzungen dafür darzulegen und zu beweisen (vgl. nur Senat, Urteile vom 24. Februar 1984 - V ZR 177/82, NJW 1984, 2157, 2158 und vom 15. Januar 1999 - V ZR 163/96, VIZ 1999, 225 - std. Rspr.).

    Unter welchen Voraussetzungen eine Grunddienstbarkeit nach § 1019 Satz 1 BGB erlischt, die gegenwärtig keinen Vorteil für das herrschende Grundstück hat, sondern allenfalls einen künftigen, nach einer Änderung der gegenwärtigen Verhältnisse möglichen Vorteil für das herrschende Grundstück absichern könnte, ist durch das Senatsurteil vom 24. Februar 1984 (V ZR 177/82, NJW 1984, 2157 f.) geklärt.

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - V ZR 201/10
    Zur Klage: 2 Es trifft zwar zu, dass das Berufungsgericht zu § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO fehlerhafte, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03, BGHZ 162, 313, 317) abweichende Obersätze aufgestellt hat.
  • BGH, 08.02.2002 - V ZR 252/00

    Blick auf Alpenkette und Isartal

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - V ZR 201/10
    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass nach der für die Auslegung einer Grundbucheintragung maßgeblichen Sicht eines unbefangenen Betrachters (vgl. Senat, Urteil vom 8. Februar 2002 - V ZR 252/00, NJW 2002, 1797 - std. Rspr.) das PKW- Abstellrecht auch dann erlöschen sollte, wenn der Eigentümer des dienenden Grundstücks die Tiefgarage nicht errichtet.
  • BGH, 15.01.1999 - V ZR 163/96

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - V ZR 201/10
    Nicht der Berechtigte, sondern der Eigentümer des dienenden Grundstücks, der die Berichtigung des Grundbuchs nach § 894 BGB durch Löschung einer Dienstbarkeit wegen anfänglichen Nichtbestehens oder späteren Wegfalls des Vorteils für das herrschende Grundstück nach § 1019 Satz 1 BGB verlangt, hat die Voraussetzungen dafür darzulegen und zu beweisen (vgl. nur Senat, Urteile vom 24. Februar 1984 - V ZR 177/82, NJW 1984, 2157, 2158 und vom 15. Januar 1999 - V ZR 163/96, VIZ 1999, 225 - std. Rspr.).
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 44/19

    Die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit kann mit dinglicher Wirkung unter die

    Eine Verpflichtung des Dienstbarkeitsberechtigten zur Zahlung eines Entgelts kann aber nicht Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZR 201/10, juris Rn. 4 mwN; BayObLGZ 1979, 278).
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